Traktor/arbeitsmaschinen

Klasse T

Zugmaschinen
  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter
  • 16 Jahre für bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h
  • 18 Jahre für bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 40 bis 60 km/h
Voraussetzungen
keine
Benötigt werden
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Klasse L

Zugmaschinen
  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Mindestalter
16 Jahre
Voraussetzungen
keine
Benötigt werden
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt