(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
18 Jahre
Klasse B
in Kombination
in Kombination
18 Jahre
Klasse C1
(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
21 bzw. 18 Jahre
Klasse B
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
21 bzw. 18 Jahre
Klasse C