(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger
18 Jahre bzw. 17 Jahre (begleitetes Fahren)
keine
(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger
18 Jahre bzw. 17 Jahre (begleitetes Fahren)
keine
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
18 Jahre bzw. 17 Jahre (begleitetes Fahren)
Klasse B
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B
18 Jahre bzw. 17 Jahre (begleitetes Fahren)
Klasse B
Nach erfolgter Anmeldung in der Fahrschule brauchen Sie noch folgende Unterlagen:
Die Führerscheinausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil (Klasse L nur Theorie) mit jeweils anschließender Prüfung. Es müssen in Theorie und Praxis Pflichtstunden absolviert werden. Einzelheiten können dieser Übersicht entnommen werden:
Durch das "Begleitete Fahren ab 17", oft auch als "Führerschein mit 17" bezeichnet, haben Fahranfänger die Möglichkeit, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu erlangen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel ist es, die Unfallbelastung der jungen Fahrer zu reduzieren.
Die Begleitperson des Fahranfängers