Abschluss der Weiterbildung durch Ausnahme nach § 5 BKrFQG
Abweichend kann die Weiterbildung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt durchgeführt werden, der mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis übereinstimmt, soweit der Zeitpunkt vor dem 10.09.2015 für den Busfahrer und dem 10.09.2016 für den Lkw-Fahrer liegt.
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Zeitstunden, die im Block, also innerhalb einer Woche oder als fünf einzelne Module von jeweils 7 Zeitstunden über die fünf Jahre verteilt, belegt werden können. Bei der Belegung der Module kann zeitlich variiert werden, eine Reihenfolge ist ebenso wenig vorgeschrieben wie die Wahl des Weiterbildungsanbieters. Wichtig ist lediglich, dass Sie alle Module innerhalb von 5 Jahren absolviert haben. Dokumentiert wird dies mit dem Fahrerqualifizierungsnachweis.
Module für Kraftfahrer im Personenverkehr (3. Welle)
Module für Kraftfahrer im Güterverkehr (3. Welle)
Termine für die Berufskraftfahrerweiterbildung:
Die Weiterbildungen finden jeweils in der Zeit von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr in unserer Fahrschule statt, Getränke, Frühstück und Mittagessen sind enthalten.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne unter
Tel. 06436 7815 oder info@fahrschule-geis.de